Umsetzung der Strompreisbremse bis März

19.12.2022

Am 15. Dezember hat die Bundesregierung die Strompreisbremse beschlossen, die ab März 2023 eingeführt wird und auch rückwirkend für Januar und Februar gilt. Demnach wird der Strompreis für 80% des Strombedarfs auf 40 Cent/kWh (brutto) „gedeckelt“. Die Abschläge für Januar und Februar 2023 müssen – wie in Ihrer Jahresendabrechnung 2022 angegeben – ohne Berücksichtigung der Strompreisbremse gezahlt werden. Aber auch diese Abschläge werden rückwirkend mit der Preisbremse neu berechnet (und ggf. als Guthaben mit der Jahresendabrechnung 2023 ausgewiesen). Die Preisbremse wirkt also für das gesamte Jahr 2023. Ab März brauchen Sie nur die reduzierten Abschläge gemäß Strompreisbremse zahlen. Diese neuen Abschläge werden wir Ihnen bis 1. März in einem Anschreiben mitteilen.

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