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Stromtarife

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ok-power – Wegweiser zu echtem Ökostrom


Das neutrale und unabhängige Siegel kennzeichnet Ökostromtarife, die Kriterien erfüllen, die guten Ökostrom ausmachen. Das Siegel "ok-power" hat sich in den letzten 15 Jahren als die Nummer 1 unter den deutschen Ökostromlabeln etabliert und wird durch das Umweltbundesamt als Top-Siegel empfohlen.

Ihr Strom trägt somit plausibel zur CO2-Reduzierung durch 100% erneuerbare Energien bei.

  • Herkunft des Stroms zu 100% aus erneuerbaren Quellen (Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende).
  • Keine Beteiligung des Anbieters an Atom-, Braunkohle- und neuen Steinkohlekraftwerken.
  • Mindestens 33% der Gesamtmenge Wasserkraft wird aus sogenannten zusätzlichen Neuanlagen mit einem Anlagenalter von max. acht Jahren bezogen.
  • Faire und transparente Vertragsbedingungen.

 

Die Elektrizität wird mittels PV-Anlagen und Wasserkraft in Europa produziert. Der produzierte Strom stammt zu 100% aus erneuerbaren Energien und wird in das Europäische Verbundnetz eingespeist. Bestätigung der Herkunft der Elektrizität aus Erneuerbaren Energien nach "ok-power".

ZertifikatÖkostrom nach "ok-power"

stromTarife

Tarife für Privatkunden in Greifswald

Alle Stromtarife sind zu 100% Ökostrom, zertifiziert nach strengen Kriterien von ok-power.

100% lokal erzeugter Strom

aus Greifswalder Kraftwerken
  • Transparente Preisstruktur
  • zertifiziert nach ok-power
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Unser Renner

Für alle preisbewussten Haushalte
  • Transparente Preisstruktur
  • 100% Ökostrom (zertifiziert nach ok-power)
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Gut zu Wissen:

Alle Formalitäten, wie die rechtzeitige Kündigung beim alten Stromanbieter, erledigen wir für Sie.

Während eines Anbieterwechsels wird Ihre Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Sie erhalten eine Vertragsbestätigung per Post.

Sie haben noch Fragen?
Spezielle stromTarife in Greifswald

Sie brauchen etwas Spezielles?

Dazu sind besondere technische Voraussetzungen erforderlich.
 

Gilt nur für Wärmpepumen, welche vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden. Anderenfalls wählen Sie bitte die Rubrik GREIFENstrom steuerbar.

Wenn Sie eine Wärmepumpe im Sinne einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG betreiben, ist GREIFENstrom Wärmepumpe genau richtig für Sie.

  • GREIFENstrom Wärmepumpe – mit Unterbrechung: Der Betrieb der Wärmepumpe ist in der Freigabezeit möglich. In der übrigen Zeit (Unterbrechungszeit) ist der Anlagenbetrieb unterbrochen (11:00–13:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr).
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Vertrag ab 01.01.2025

Gilt für folgende Geräte, welche ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden oder Alt-Anlagen, für die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers die Steuerbarkeit hergestellt wurde:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher, welche Strom aus dem Netz beziehen können
     

 

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
  • Das Gerät ist im Niederspannungsnetz angeschlossen
  • Das Gerät wurde ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber angemeldet.  hausanschlusswesen@sw-greifswald.de

Sofern der Netzbetreiber (Stadtwerke Greifswald) eine vertragliche Vereinbarung gemäß des neuen § 14a  mit Ihnen geschlossen hat, ist die Voraussetzung zur Auswahl des Moduls geschaffen.

 

Auswahl zwischen Modul 1 und 2:

Die Auswahl des Moduls hängt von Ihrem Verbrauch und der Höhe des Netzentgeltes des Netzbetreibers ab.

 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
ein Zähler separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinheit erst ab 1. April 2025 verfügbar
pauschale Entlastung Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40 % je verbrauchter kWh  
bis ca. 5.250 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald ab ca. 5.250 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Netzgebiet der Stadwerke Greifswald  

 

Sollten Sie an der Grenze der oben genannten kWh liegen oder Ihren Verbrauch noch nicht kennen, so empfehlen wir Ihnen das Modul zu wählen, was aktuell Ihrem Messaufbau entspricht.

1 Zähler Modul 1

2 Zähler Modul 2

Ein späterer Wechsel zu anderen Modulen ist jederzeit möglich, allerdings verursacht der Wechsel im Einzelfall Kosten durch den Umbau der Messtechnik.

Sind alle Kriterien erfüllt, so füllen Sie einfach den Vertrag aus und lassen uns diesen zukommen:

 

Vertrag ab 01.01.2025

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

 

 

Sollten Sie eine Nachtspeicherheizung haben, können wir Ihnen GREIFENstrom Nacht empfehlen. Wählen Sie zwischen unseren beiden Varianten: mit oder ohne Tagnachladung.
 

  • GREIFENstrom Nacht – ohne Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt ausschließlich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • GREIFENstrom Nacht – mit Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Vertrag ab 01.01.2025

Mit GREIFENstrom HT/NT können Sie stromintensive Geräte, wie z.B. Waschmaschine oder Trockner zu einer Zeit betreiben, in der der Strompreis günstiger ist als sonst. Auch den Betrieb einer Wärmepumpe ohne Unterbrechung in gemeinsamer Messung mit Ihrem Haushaltsstrom macht dieser Tarif möglich.

  • Zeitvariabler Tarif
  • Günstigerer Arbeitspreis in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Senkung der Stromkosten durch gezielte Verbrauchsverlagerung in die Sparzeit
  • Ermöglicht Betrieb einer Wärmepumpe ohne Unterbrechung
  • Das Vorhandensein eines geeigneten Drehstromzählers ist Bedingung für den Vertragsabschluss
  • Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Vertrag ab 01.01.2025
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Allgemein

 

Hier finden Sie alle Informationen zum Preis des Ladevorgangs

Die Stadtwerke Greifswald treten als Ladesäulenbetreiber auf. Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Fahrstromvertrag mit einem Ladestromanbieter haben, gelten Ihre Vertragsbedingungen u.a. die Preise Ihres Vertragspartners.

Preis des Ladevorgangs 

 

stromTarife

Tarife für Privatkunden in Vorpommern

Regiostrom für Vorpommern. Alle Stromtarife sind zudem 100% Ökostrom, zertifiziert nach strengen Kriterien von ok-power.

Unser Renner

Für alle preisbewussten Haushalte
  • Transparente Preisstruktur
  • 100% Ökostrom (zertifiziert nach ok-power)
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Zusatzinformationen

Alle Formalitäten, wie die rechtzeitige Kündigung beim alten Stromanbieter, erledigen wir für Sie.

Während eines Anbieterwechsels wird Ihre Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Sie erhalten eine Vertragsbestätigung per Post.

Sie haben noch Fragen?
Spezielle stromTarife iM Regiogebiet 

Sie brauchen etwas Spezielles?

Dazu sind besondere technische Voraussetzungen erforderlich.
 

Gilt nur für Wärmpepumen, welche vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden. Anderenfalls wählen Sie bitte die Rubrik regiostrom steuerbar.

 

Wenn Sie eine Wärmepumpe im Sinne einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG betreiben, ist regiostrom Wärmepumpe genau richtig für Sie.

Da die technischen Voraussetzungen für diesen Tarif sehr unterschiedlich sein können, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

Gilt für folgende Geräte, welche ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden oder Alt-Anlagen, für die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers die Steuerbarkeit hergestellt wurde:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher, welche Strom aus dem Netz beziehen können
     

 

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Sofern der Netzbetreiber (E.DIS) eine vertragliche Vereinbarung gemäß des neuen § 14a  mit Ihnen geschlossen hat, ist die Voraussetzung zur Auswahl des Moduls geschaffen.

 

Auswahl zwischen Modul 1 und 2:

Die Auswahl des Moduls hängt von Ihrem Verbrauch und der Höhe des Netzentgeltes des Netzbetreibers ab.

 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
ein Zähler separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinheit erst ab 1. April 2025 verfügbar
pauschale Entlastung Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40 % je verbrauchter kWh  
bis ca. 4.400 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Gebiet der E.DIS ab ca. 4.400 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Gebiet der E.DIS  

 

Sollten Sie an der Grenze der oben genannten kWh liegen oder Ihren Verbrauch noch nicht kennen, so empfehlen wir Ihnen das Modul zu wählen, was aktuell Ihrem Messaufbau entspricht.

1 Zähler Modul 1

2 Zähler Modul 2

Ein späterer Wechsel zu anderen Modulen ist jederzeit möglich, allerdings verursacht der Wechsel im Einzelfall Kosten durch den Umbau der Messtechnik.

Sind alle Kriterien erfüllt, so füllen Sie einfach den Vertrag aus und lassen uns diesen zukommen:

 

Vertrag ab 01.01.2025

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

 

 

Sollten Sie eine Nachtspeicherheizung haben, können wir Ihnen unser Produkt regiostrom Nacht empfehlen. Wählen Sie zwischen unseren beiden Varianten mit oder ohne Tagnachladung!
 

  • regiostrom Nacht – ohne Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt ausschließlich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • regiostrom Nacht – mit Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Mindestvertragslaufzeit: ein Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Vertrag ab 01.01.2025
Wichtige Dokumente

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Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald versorgen wir Haushalte im Landkreis Vorpommern-Greifswald preiswert und zuverlässig mit Strom. Alle Stromtarife sind 100% Ökostrom, zertifiziert nach strengen Kritierien ok-power.

StromANGEBOTE

Angebote für Gewerbekunden


Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir für Sie Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit für Ihre Energieversorgung schaffen. Die Stadtwerke Greifswald bieten Ihnen individuelle Dienstleistungen, maßgeschneiderte Verträge sowie eine kundenfreundliche Einstellung – und all das direkt vor Ort!

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben!

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Gunnar Nehls
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Ralf Sonnenberg
Geschäftskundenberater

Telefon 03834 53-2613
Fax        03834 53-2194
E-Mail   ralf.sonnenberg(at)sw-greifswald.de