Aufhebung des Abkochgebots für Bandelin, Kammin, Schmoldow, Stresow, Stresow-Siedlung und Kuntzow

19.08.2024

Gemäß des heutigen Bescheides des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Gesundheitsamt) wurde die Anordnung zum Abkochgebot des Trinkwassers nach §65 Absatz 2 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 15.08.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Die Voraussetzungen für die Anordnung des Abkochgebotes liegen inzwischen nachweislich des Befundes (B-Probe) des unabhängigen Umweltlabors vom 19.08.2024 nicht mehr vor, da keine Grenzwertüberschreitung des Parameters Enterokokken nachgewiesen wurde (0 KBE/100ml). Folglich kann das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.

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Abkochanordnung

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Ab Montag, den 19.08.2024, Sperrung der Goethestraße

Ab 19.08.2024 Sperrung der Goethestraße

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