Aufhebung des Abkochgebots für Bandelin, Kammin, Schmoldow, Stresow, Stresow-Siedlung und Kuntzow
19.08.2024
Gemäß des heutigen Bescheides des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Gesundheitsamt) wurde die Anordnung zum Abkochgebot des Trinkwassers nach §65 Absatz 2 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 15.08.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Die Voraussetzungen für die Anordnung des Abkochgebotes liegen inzwischen nachweislich des Befundes (B-Probe) des unabhängigen Umweltlabors vom 19.08.2024 nicht mehr vor, da keine Grenzwertüberschreitung des Parameters Enterokokken nachgewiesen wurde (0 KBE/100ml). Folglich kann das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.