Abkochanordnung für Bandelin, Kammin, Schmoldow, Stresow, Stresow-Siedlung und Kuntzow

15.08.2024

In der Trinkwasser-Druckstation Bandelin Ausgang Netz, 17506 Bandelin, Heckenweg wurde im Rahmen der Eigenkontrolle durch das Industrie- und Umweltlaboratorium Vorpommern GmbH die
Trinkwasserüberwachung durchgeführt. An der festgelegten Probestelle erfolgte am 13.08.2024 die Überwachung des Trinkwassernetzes und es wurden betreffend des Parameters
Enterokokken Grenzwertüberschreitungen festgestellt.

Aus diesem Grund hat das zuständigen Gesundheitsamt des LK Vorpommern-Greifswald eine sofortige Abkochanordnung des Trinkwassers erlassen:

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Abkochanordnung für den Versorgungsbereich Druckstation Bandelin (versorgte Orte: Bandelin, Kammin, Schmoldow, Stresow, Stresow-Siedlung, Kuntzow)

Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung entspricht das Wasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung TrinkwV § 6. Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser für den menschlichen Genuss (siehe nachfolgende Beispiele) abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser so lange erhitzt werden muss bis es kocht bzw. das heiße Wasser aufsprudelt. (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten)

Beispiele:
•  Zubereitung von Speisen und Getränken
•  Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
•  Zähneputzen
•  Medizinische Zwecke (z.B. Reinigung von Wunden)

Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser NICHT getrunken wird.
An der Geschirrspülmaschine sollte mindestens das 70 Grad-Programm verwendet werden. Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.

Gesundheitsamt Vorpommern-Greifswald

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Wir bitten dies Abkochanordnung bis auf weiteres einzuhalten und betonen, dass es sich aus unserer Sicht um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn.
Über den weiteren Fortgang werden wir Sie hier informieren. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das zuständige Gesundheitsamt oder unsere Internetseite. Wir versichern als Ihr Trinkwasserversorger, dass wir alle durch uns mögliche Maßnahmen eingeleitet haben, um die Qualitätseinschränkung des Trinkwassers schnellstmöglich zu beseitigen.

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