AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des On-Demand-Mobilitätsdienstes „FRIEDRICH“ der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH
1. Gegenstand
1.1 Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (im Folgenden „VBG“) betreibt unter dem Produktnamen „Friedrich“ eine Buchungsplattform für einen gebündelten Bedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen (On-Demand-Mobilität kurz On-De-Mo). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die VBG oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Der Verkehr der On-De-Mo ist verkehrlich und tariflich in die VBG integriert.
1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen der On-De-Mo unterliegen den Tarifbedingungen des VBG. Die jeweils aktuelle Fassung der Tarifbedingungen sind auf https://www.sw-greifswald.de/friedrich einzusehen.
2. Registrierung
2.1 Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform für die On-De-Mo ist zunächst die Installation der von der VBG im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angebotenen Friedrich-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende einmalige Registrierung als Nutzer*in (Anlegen eines Kundenkontos). Die die App nutzende Person gibt hierzu folgende Daten an:
• Name
• E-Mail-Adresse
• Handynummer.
2.2 Spätestens bei der ersten Buchung einer Fahrt ist der gewünschte Zahlungsweg (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal) anzugeben. Je nach gewähltem Zahlungsweg sind weitere Angaben notwendig. Hierzu gehören die vollständige Adresse und das Geburtsdatum.
2.3 Bei Kreditkartenzahlung sind die Kreditkartendaten und bei SEPA-Lastschriftzahlung die Kontoverbindung mit IBAN anzugeben. Die VBG bietet zudem eine Zahlung auf Guthabenbasis an. Details zu den Zahlwegen und -abwicklung enthält § 5.
2.4 Die App nutzende Person ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in ihrem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt die App nutzende Person ihrer Informationspflicht nicht nach, ist die VBG bzw. von ihr eingesetzte Dienstleister berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
3. Buchung von Fahrten der On-Demand-Mobilität über die Buchungsplattform
3.1 Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe Ziffer 2.) ist die die App nutzende Person für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet.
3.2 Über die App können jetzt unter Angabe von gewünschtem Start- und Zielpunkt, sowie der gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit unverbindliche Fahrtanfragen gestellt werden. Alternativ kann die die App nutzende Person in der App die Nutzung eigener Standortdaten (Geolocation) freigeben, die dann automatisch bei Fahrtanfragen als Startpunkt vorgeschlagen werden. Ein Überschreiben dieses Vorschlags ist jederzeit möglich. Auch kann die einmal freigegebene Nutzung der Standortabfragen jederzeit in der App abgeschaltet werden. Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein konkreter Fahrtvorschlag unter Nennung folgender Parameter unterbreitet und der die App nutzenden Person angezeigt:
• voraussichtliche Abholzeit (Zeitfenster)
• voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
• voraussichtliche Fahrzeit
• voraussichtliche Wegstrecke
• Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
• Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
• Fahrpreis.
3.3 Dieser Fahrtvorschlag kann von der die App nutzenden Person innerhalb eines angezeigten Zeitraums über einen Auswahlknopf bestätigt werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrtangebot eine verbindliche Buchung der Fahrt und über die App wird der vierstellige Berechtigungscode für diese Fahrt angezeigt. Der Vertragsabschluss kommt mit der VBG zustande. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
3.4 Wird der über die App angezeigte Fahrtvorschlag nicht innerhalb von 60 Sekunden angenommen, verfällt der Fahrtvorschlag ohne das hierfür Kosten entstehen. Die die App nutzende Person kann einen Fahrtvorschlag auch innerhalb der 60-Sekunden-Spanne aktiv kostenlos stornieren. Ein Fahrtvorschlag wird jedoch nur dann erzeugt und angezeigt, wenn die über die Buchungsplattform prognostizierte Abfahrt- oder Ankunftszeit nicht mehr als 30 Minuten von der von der die App nutzenden Person gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit entfernt liegt. Ist dies in Abhängigkeit zur aktuellen Buchungslage nicht möglich, wird dies über die App angezeigt.
4. Beförderungsvertrag und Fahrpreis
4.1 Für das Herunterladen sowie die Nutzung der App werden keine Kosten/Gebühren erhoben. Die die App nutzende Person trägt die aus der Nutzung der App entstehenden Verbindungskosten selbst.
4.2 Mit Bestätigung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags kommt zwischen der die App nutzenden Person und der VBG ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsleistung entsprechend der vorausgegangenen Buchung zustande. Das erfolgreiche Zustandekommen des Beförderungsvertrags wird durch den vierstelligen Berechtigungscode für die Fahrt angezeigt. Die die App nutzende Person schuldet gegenüber der VBG den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Je nach Anwendungsfall kann aus den Tarifen: Citybus-Tarif, Basis-Tarif oder Komfort-Tarif gewählt werden. Die Fahrradmitnahme wird gesondert berechnet.
4.3 Bei Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode vorweisen (mündlich oder optisch) sowie bei angegebener Nutzung einer Citybus-Zeitkarte diese im Original vorzeigen. Beides hat unaufgefordert zu erfolgen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrkarte zur genauen Prüfung anzusehen und anzufassen. Der Fahrgast ist für den Prüfvorgang zur Herausgabe der Fahrkarte verpflichtet.
4.4 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Fahrgäste:
Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen einer möglichen Gültigkeit für den Nahverkehr auch bei der On-De-Mo anerkannt. Für Schwerbehinderte entfällt auch der für die On-De-Mo zu entrichtende Aufpreis. Hierfür müssen Nutzer von Schwerbehindertenausweisen diesen einmalig elektronisch unter der E-Mail-Adresse service@mobilitaetszentrale-greifswald.de zur Prüfung und Registrierung vorlegen. Die Freischaltung erfolgt analog der Gültigkeit der Wertmarke (diese ist ein halbes Jahr/ ein Jahr gültig) zum Schwerbehindertenausweis durch die VBG und wird auf der Buchungsplattform hinterlegt.
Die Anbindung an das in den Fahrzeugen verbaute Rollstuhlrückhaltesystem erfolgt an vier Schwerlastösen, welche nach DIN 75078-2/ISO 10542-2 verbaut sein müssen. Rollstühle ohne Schwerlastösen werden nicht befördert.
5. Bezahlung
5.1 Die VBG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche die VBG sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten hat (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
5.2 Die Bezahlung der über die App gebuchten Fahrten erfolgt ausschließlich elektronisch über die App. Beim Fahrpersonal ist weder eine Barzahlung noch eine Zahlung mittels elektronischem Zahlungsträger möglich.
5.3 Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
6. Zahlarten und Abrechnung:
6.1 Die App nutzende Person kann für Buchungen von Fahrten in der App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
• Zahlung per PayPal
• Zahlung auf Guthabenkonto.
6.2 Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch der App nutzenden Person für eine bestimmte der genannten Zahlarten besteht nicht.
6.3 Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters der App nutzenden Person. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch per E-Mail oder über die App und nur von der registrierten App nutzenden Person einseh- und abrufbar.
6.4 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
6.4.1 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten der Nutzer*innen (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt die die App nutzende Person mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LogPay, Zahlungen von ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist die die App nutzende Person ihren Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die die App nutzende Person wird darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass die die App nutzende Person nicht Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt sie sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
6.4.2 Die die App nutzende Person verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und in der App einzutragen. Sie erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Die die App nutzende Person erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
6.4.3 Die die App nutzende Person hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.4.4 Die die App nutzende Person verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von der die App nutzenden Person gegenüber ihrem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist die die App nutzende Person einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist die die App nutzende Person verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Die die App nutzende Person erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern die die App nutzende Person nicht der Kontoinhaber ist, ist sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.5 Zahlung per Kreditkarte:
6.5.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
6.5.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten der die App nutzenden Person erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
6.5.3 Das System der LogPay überprüft die von der App nutzenden Personen angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass die die App nutzende Person nicht Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt sie sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Die die App nutzende Person hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält die die App nutzende Person eine entsprechende Fehlermeldung.
6.5.4 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag der der App nutzenden Person mit ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt.
6.5.5 Sofern der Zahlungsdienstleister das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
6.5.6 Die die App nutzende Person hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte die die App nutzende Person ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.6 Zahlung per PayPal:
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt die die App nutzende Person PayPal als Zahlart aus. Sie wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo sie die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht registrierter Nutzer bestätigt sie die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt die die App nutzende Person mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account der die App nutzende Person mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Die die App nutzende Person erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
6.7 Zahlung zum Erwerb von Guthaben:
Nutzer*innen können ein Guthaben in der Mobilitätszentrale Greifswald erwerben. Es kann die Bezahlart in – bar und / oder elektronisch – erfolgen. Das Guthaben wird von den Mitarbeitern*innen der Mobilitätszentrale Greifswald dem Kundenkonto gutgeschrieben. Das Guthaben steht dann sofort für die Abwicklung von Zahlungen in der App oder Buchung per Telefon zur Verfügung.
7. Vertriebswege
Für Fahrten mit dem Friedrich gelten die Tarifbestimmungen der VBG in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gilt Folgendes:
7.1 Vertriebsweg Friedrich App:
7.1.1 Für die Verwendung der Friedrich App sind die Nutzungsbedingungen zur Friedrich App zu beachten. Die über den Vertriebsweg Friedrich App erworbenen Fahrkarten werden ausschließlich als E-Ticket für das Ausgabemedium Smartphone bereitgestellt. Über die Friedrich App können folgende Fahrkarten gekauft werden:
• Fahrkarten des Basis-Tarifs und Komfort-Tarifs mit Start- und Zielpunkt innerhalb des Bediengebietes des jeweiligen Friedrich.
7.1.2 Über die Friedrich App gekaufte Fahrkarten des Basis-Tarifs und Komfort-Tarifs werden der die App nutzenden Person dann in der Friedrich App angezeigt. Mit diesen Fahrkarten ist im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit ein Umstieg zu anderen VBG-Verkehrsmitteln möglich.
7.2 Umgang mit nicht verwendetem Guthaben der Friedrich App:
Im Account der die App nutzenden Person hinterlegte und nicht genutzte Guthaben können auf Antrag der die App nutzenden Person (Textform an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de) erstattet werden. Die die App nutzende Person teilt für die Erstattungszahlung eine Bankverbindung bei einem in Deutschland ansässigem sitzenden Kreditinstitut mit. Vom erstattungsfähigen Betrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € einbehalten. Beträge unter 2,50 € werden nicht erstattet.
8. Nichtausführung einer Buchung / Stornierung einer Buchung
8.1 Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit durch die die App nutzende Person über die App storniert werden. Eine Stornierung durch die die App nutzende Person ist kostenfrei.
8.2 Bei einer nicht von der die App nutzenden Person zu vertretenden verspäteten Bereitstellung des Fahrzeugs am Abholort von mehr als zehn Minuten kann die die App nutzende Person die Fahrt kostenfrei über die App stornieren.
8.3 Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit auch durch die VBG storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Der die App nutzenden Person werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für Fahrkarten werden erstattet.
8.4 Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes behält sich die VBG ausdrücklich vor, Personen, die mehrfach wiederholt nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen, mindestens vorübergehend von der Nutzung der Buchungsplattform auszuschließen.
9. Löschung / Sperrung des Kundenkontos
9.1 Die die App nutzende Person kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch Erklärung in Textform per E-Mail an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de erfolgen. Noch in der Buchungsplattform hinterlegte Restguthaben werden der die App nutzenden Person auf ein von ihr angegebenes Konto erstattet. Im Falle der beschriebenen Löschung über die Kontoinformationen muss die die App nutzende Person die Erstattung bestehender Restguthaben zusätzlich zur Löschung in Textform per E-Mail unter service@mobilitaetszentrale-greifswald.de anfordern.
9.2 Bei missbräuchlicher Verwendung des von der die Friedrich App nutzenden Person genutzten Kundenkontos kann die VBG das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen der VBG sowie die Nutzungsbedingungen der Friedrich App. Nicht genutzte Guthaben des entfernungsabhängigen Aufpreises werden in diesem Fall wie beschrieben erstattet.
10. Änderungen von App, Service und Nutzungsbedingungen
10.1 Die VBG ist auch ohne Zustimmung der die App nutzenden Person berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.
10.2 Die VBG ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
10.3 Die VBG informiert die die App nutzende Person hierüber in Textform.
10.4 Im Falle einer Einstellung des Services/des Verkehrs durch VBG werden noch gültige Guthaben auf ein von der die App nutzenden Person angegebenes Konto bei einer inländischen Bank überwiesen.
11. Haftung
11.1 Die Haftung der VBG im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Friedrich-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der VBG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der VBG bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung der VBG nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Sofern die VBG in ihren Allgemeinen und/oder Besonderen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese.
12. Datenschutz
Bitte beachten Sie auch unsere datenschutzrechtlichen Hinweise, diese finden Sie unter:
https://www.sw-greifswald.de/datenschutz-friedrich
13. Allgemeine Informationspflicht
In Streitfällen zwischen Fahrgästen und VBG vermittelt die Schlichtungsstelle söp.
Kontakt: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: (030) 6449 9330
Fax: (030) 6449 9331 0
E-Mail: kontakt@soep-online.de
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
14.2 Die VBG ist jederzeit berechtigt die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Die VBG informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Buchungsplattform ist gekoppelt an die Zustimmung der die App nutzenden Person zu den geänderten Nutzungsbedingungen.
14.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verkehr der On-Demand-Linien wird als Gerichtsstand Greifswald vereinbart.
Stand: 15.06.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketshops "FRIEDRICH" und Abonnementbedingungen Deutschlandticket
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Fahrkarten zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH über den Smartphone-basierten Verkaufsdienst „Friedrich“ (im Folgenden “Verkaufsdienst” genannt).
1.2. Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst erfolgt durch die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald (im Folgenden „VBG“ genannt) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
1.3. Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der VBG.
2. Voraussetzungen zur Nutzung
2.1. Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst ist das Herunterladen und Installieren einer Smartphone-basierten Applikation (App) für iOS oder Android auf das Smartphone des Kunden erforderlich. Die App der VBG kann in den App-Stores kostenlos bezogen werden.
2.2. Kunden, die den Verkaufsdienst nutzen möchten, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3. Bei der Registrierung hat der Kunde die dort geforderten personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.
3. Vertragsschluss
Das vom Kunden ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot der VBG an den Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Absenden einer Bestellung des gewünschten Tickets mit Klick auf den Button “Jetzt kaufen” nimmt der Kunde das Angebot des Fahrkartenkaufvertrages an.
4. Leistungsumfang
4.1. Über den Verkaufsdienst können Wochenendtickets für jedermann, Wochenkarten für jedermann, Einzelfahrkarten und Tageskarten jeweils im Erwachsenen- und Kindertarif sowie das Deutschlandticket erworben werden.
4.2. Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüglich auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung der elektronischen Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Die VBG weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und daher der Kunde selbst maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten und liegen aus den vorgenannten Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen.
4.3. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.
4.4. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) nicht erbringen, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.5. Die über den Verkaufsdienst erworbenen Fahrscheine sind nicht übertragbar. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Personals der Fahrkartenkontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis des Kunden vorzuzeigen.
5. Bezahlung
5.1. Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, das Entgelt für die Fahrkarte zu zahlen ("Entgelt"). Das Entgelt ist sofort fällig. Die VBG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche die VBG sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten hat (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
5.2. Die im “Verkaufsdienst” angezeigten Preise sind Brutto-Preise. Die Bezahlung der über die App gekauften Tickets erfolgt ausschließlich elektronisch über die App.
6. Zahlarten und Abrechnung
6.1. Der Kunde kann für den Kauf von Fahrscheinen in der App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
• Zahlung per PayPal
6.2. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden für eine bestimmte der genannten Zahlarten besteht nicht.
6.3. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch per E-Mail oder über die App und nur von der registrierten App nutzenden Person einseh- und abrufbar.
7. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
7.1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ist die Erhebung personenbezogener Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kunde ihren Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt sie sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und in der App einzutragen. Er erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
7.3. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
7.4. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber ihrem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist die der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist die der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
8. Zahlung per Kreditkarte
8.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
8.2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten erfasst:
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
8.3. Das System der LogPay überprüft die angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
8.4. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt.
8.5. Sofern der Zahlungsdienstleister das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
8.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
9. Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
10. Pflichten des Kunden
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkaufsdienst nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter und andere Kennungen (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung des Verkaufsdienstes gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.
10.3. Der Kunde hat der VBG umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Verkaufsdienstes.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des Verkaufsdienstes notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem VBG unverzüglich in seinem persönlichen Profil-Bereich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Adresse, Mobilfunknummer/Telefonnummer und Kontoverbindung. Andernfalls hat der Kunde die aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mittteilung der Daten entstandenen Kosten zu erstatten.
10.5. Dem Kunden wird empfohlen, dem VBG Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für den Verkaufsdienst benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen Account durch Anruf beim Kundenservice vorübergehend zu deaktivieren. Andernfalls können unbefugte Dritte missbräuchlich über das Smartphone des Kunden weiter Fahrkarten erwerben, sofern diese Zugriff auf den Verkaufsdienst erhalten. Bis zum Eingang der Meldung beim Kundenservice der VBG (siehe Ziffer 12) haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen der VBG.
11. Folgen bei Vertragsverstößen
11.1. Die VBG hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden temporär oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung aus wichtigem Grund sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften vor.
11.2. Eine Sperrung des Benutzerkontos des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Die VBG wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen.
11.3. Mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) wird die Kontosperrung aufgehoben.
11.4. Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem VBG vorbehalten.
12. Kundenservice / Kontaktdaten / Beschwerden
12.1. Bei Beschwerden oder Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungsmöglichkeiten der VBG steht die VBG dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald, Telefon: 03834 -532424, service@mobilitaetszentrale-greifswald.de
12.2. Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
13. Änderungen von App, Service und Nutzungsbedingungen
13.1. Die VBG ist auch ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, die Verkaufsplattform, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.
13.2. Die VBG ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten bzw. ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
13.3. Die VBG informiert die der Kunde hierüber in Textform.
14. Datenschutz
Es gelten die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:
www.sw-greifswald.de/datenschutz
15. Löschung / Sperrung des Kundenkontos
15.1. Der Kunde kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch Erklärung in Textform per E-Mail an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de erfolgen.
15.2. Bei missbräuchlicher Verwendung des von dem Verkaufsdienst nutzenden Person genutzten Kundenkontos kann die VBG das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen der VBG sowie die Nutzungsbedingungen des Verkaufsdienstes.
15.3. Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt.
16. Umtausch/ Erstattung
16.1. Ein Umtausch bzw. eine Erstattung der Tickets ist nicht möglich.
16.2. Die für Zeitkarten geltenden Erstattungsregelungen gelten auch für das Deutschlandticket. Eine Erstattung wegen Krankheit setzt zudem voraus, dass die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über eine Reiseunfähigkeit für einen Zeitraum von mehr als 21 zusammenhängenden Tagen vorgelegt wird. Der Antrag auf Erstattung muss unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH gestellt werden. Erstattet wird für volle Kalendermonate der in dem betreffenden Monat geltende Monatseinzug, für Monatsteile pro Tag 1/30 des in dem betreffenden Monat entrichteten Fahrgelds.
17. Haftung der VBG
Die Haftung der VBG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Nutzers sowie die Haftung bei Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die VBG nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sollten sich die zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägigen Rechtsvorschriften oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist der VBG berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Der VBG wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Der Kunde ist auf diese Rechtsfolgen sowie auf sein Kündigungsrecht in der Mitteilung hinzuweisen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen bzw. Forderungen aus dem hier zugrunde Rechtsverhältnis ist Greifswald. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier begründeten Rechtsverhältnis ist Greifswald.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Platt- form") bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de" zu wenden. Der VBG ist verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen.
Die E-Mail-Adresse des VBG lautet: service@mobilitaetszentrale-greifswald.de
20.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
20.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.
Abonnementbedingungen – Deutschlandticket
Für die Ausgabe des Deutschlandtickets der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (im Folgenden „VBG“ genannt) gelten die nachfolgenden Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket. Die Wirksamkeit dieser Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket ist gebunden an die durchfinanzierte und beschlossene Laufzeit des Deutschlandtickets. Die Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket verlieren ihre Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Deutschlandtickets, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1. Voraussetzungen für das Abonnement
Das Deutschlandticket wird bei Bestellung als Abonnement ausgegeben, sofern der VBG oder berechtigter Vertriebsdienstleister ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres für jeden folgenden Monat von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto, Kreditkarte oder PayPal abzubuchen.
Im Rahmen der Antragsprüfung holt der Kundenvertragspartner Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei ein. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt.
Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Kundenvertragspartner maximal 6 Monate gespeichert.
2. Zustandekommen des Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag kommt mit der elektronischen Übergabe von Tickets in das Mobile Device des*der Abonnent*in durch den Kundenvertragspartner und mit der Zahlung von Monatsraten zustande. Beschwerden zum Bestellvorgang sind dem VBG unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
3. Beginn und Dauer des Abonnements
Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Deutschlandtickets über die App durch Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates, Kreditkarte oder PayPal unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des betreffenden Kalendermonats das Deutschlandticket erworben wird. Das Abonnement beginnt beispielsweise am 15. Januar zu laufen, wenn an diesem Tag ein Deutschlandticket über die App erworben wird. In diesem Fall beginnt die Laufzeit des Abonnements zum betreffenden Monatsersten. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit.
Ein Deutschlandticket ist ab dem Zeitpunkt seines Erwerbs für den Rest des jeweiligen Kalendermonats, für den es ausgestellt wurde, gültig. Der jeweils aktuelle Preis eines Deutschlandtickets gilt pro Kalendermonat, unabhängig davon, wann es innerhalb eines Monats erworben wird. Wird beispielsweise am 15. Januar ein Deutschlandticket erworben, ist das betreffende Deutschlandticket zum jeweils aktuellen Monatspreis von diesem Zeitpunkt an für den restlichen Kalendermonat Januar gültig. Anschließend wird im Rahmen des Abonnements automatisch jeweils zum Monatsersten ein Deutschlandticket für den jeweiligen Kalendermonat in der App ausgestellt und das jeweils aktuelle Entgelt vom jeweiligen Kunden eingezogen.
Wird das Abonnement nicht nach Maßgabe dieser Abo-Bedingungen gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.
4. Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in
a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat zum Monatsende gekündigt werden (Kündigungsfrist gemäß der Tarifbestimmungen Deutschlandticket: Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen). Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Ausgestellte Tickets für Folgemonate nach Zugang der Kündigung verlieren ihre Gültigkeit. Die ordentliche Kündigung kann schriftlich oder in Textform erklärt werden. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Kundenvertragspartner fristgerecht zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um 1 Monat.
b) Außerordentliche Kündigung: Das Recht des*der Abonnent*in zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den*die Abonnent*in ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der*die
Abonnent*in kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Kundenvertragspartner umgehend und fristgerecht mitzuteilen. Die außerordentliche Kündigung kann schriftlich oder in Textform erklärt werden.
5. Kündigung des Abonnements durch den VBG
Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Kundenvertragspartners gesperrt.
a) Das Abonnement kann durch den VBG bis zum 10.eines Monats zum Ende des jeweils laufenden Abonnementmonats ordentlich gekündigt werden. Zur Kündigung bedarf es der Textform.
b) Der VBG ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn der*die Abonnent*in der Zahlungsverpflichtung aus dem Abonnementvertrag nicht nachkommt. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der*die Abonnent*in darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die außerordentliche Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen.
6. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist der Kundenvertragspartner berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
Unabhängig davon wird der VBG Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln.
7. Sonstige Vertragsbestimmungen
Das Deutschlandticket kann nur über den Verkaufsdienst „FRIEDRICH“ vom VBG erworben werden. Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketshops „FRIEDRICH“ des Kundenvertragspartners.
8. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Sollten sich die zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägigen Rechtsvorschriften oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist der VBG berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem*der Abonnent*in zumutbar ist. Der VBG wird eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der*die Abonnent*in berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht der*die Abonnent*in von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Der*die Abonnent*in ist auf diese Rechtsfolgen sowie auf das Kündigungsrecht in der Mitteilung hinzuweisen.
Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets gelten in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandticket.de
Stand : 16.04.2024