Zählerablesung für alle Kunden der Stadtwerke Greifswald
14.11.2023
Die Ablesung erfolgt für alle Kunden zum Stichtag 31.12.2023 und die Rechnungen werden im Januar versandt. Bitte zahlen Sie die bekannten Abschläge bis einschließlich Dezember.
Die diesjährige Zählerablesung im Stadtgebiet Greifswald erfolgt vom 04.12.-30.12.2023. Die Umsetzung der gesetzlichen Preisbremsen hat uns als Energieversorger in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Durch die Preisbremsen erfolgt in diesem Jahr die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2023. Das hat zur Folge, dass wir Ihnen unabhängig von Ihrem gewohnten Abrechnungsrhythmus im Januar 2024 eine Rechnung schicken.
Für dieses Jahr bedeutet dies, dass Sie Ihre derzeit bekannten Abschläge einfach bis Dezember 2023 weiterzahlen.
Die Ablesung erfolgt täglich, außer sonn- und feiertags, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr. Während des Ablesezeitraumes werden die Mitarbeiter, vornehmlich der Firma MSG, täglich unterwegs sein. Die Ableser können sich in jedem Fall ausweisen. Im Rahmen der Ablesung erfolgen weder Vertragsverhandlungen noch Beratungen oder Kontrollen. Kunden, die von den Mitarbeitern der Stadtwerke nicht angetroffen werden, erhalten persönlich eine Ablesekarte.
In diesem Jahr werden wir das Gebiet für unsere Selbstableseschreiben nochmals erweitern und bitten unsere Kunden, ihre Zähler in Eigenregie zum Stichtag 31.12.2023 abzulesen und in der ersten Januarwoche im neuen Jahr zu übermitteln. Dies gilt für die Stadtgebiete Groß Schönwalde, Stadtrandsiedlung, Industriegebiet, Obstbausiedlung, Steinbeckervorstadt, Nördliche Mühlenvorstadt, Friedrichshagen, Ladebow, Wieck und Eldena sowie für die Stromzähler der Gemeinde Wackerow.
Auch alle unsere Kunden im Umland werden dieses Jahr gebeten, ihre Zähler abzulesen.
Nutzen Sie in diesem Jahr einfach den auf dem Schreiben befindlichen QR-Code, die angegebene Internetseite oder angegebene Zählerstands-Hotline zur Übermittlung Ihrer Zählerstände. Gern können Sie auch einfach die beigefügte Ablesekarte ausfüllen.
Noch ein Hinweis: Die Heizkostenmesser an den Heizkörpern und die Wohnungswasserzähler in den Mietwohnungen werden von den mit der Betriebskostenabrechnung beauftragten Unternehmen der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt abgelesen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung, indem Sie Ihre Zähler für unsere Ableser zugänglich machen, beziehungsweise die Selbstablesung durchführen.