Senkung der Strompreise sowie Änderung der Ergänzenden Bedingungen in der Grundversorgung mit Strom und Gas zum 01.01.2025

15.11.2024

1. Senkung der Strompreise

Wir, die Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) freuen uns, die Arbeitspreise für Strom für unsere Kundinnen und Kunden wesentlich zu senken. Aufgrund unserer zuverlässigen, nachhaltigen Beschaffungsstrategie können nun unsere Kunden von den positiven Entwicklungen der Großhandelspreise profitieren. Auch die Reduzierung der Netzentgelte tragen zur Senkung der Preise bei. Die konkrete Höhe aller Preisbestandteile haben wir für Sie in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Der obere Teil der Tabelle gibt die tatsächlichen Gesamtpreise wieder, im unteren Teil wird die Zusammensetzung aufgezeigt.

Zur Seite mit dem Preisblatt und anderer Stromtarife unter der Rubrik "Privatkunden"

2. Änderung der Ergänzenden Bedingungen in den Tarifen „GREIFENstrom Basis“ und „GREIFENgas Basis“

Gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) ändern wir unsere Ergänzenden Bedingungen zu den vorgenannten Verordnungen. Diese bilden die Vertragsgrundlage für Grundversorgungsverhältnisse.

Konkret ändern wir die Regelungen zum Zahlungsverzug, zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung.

Wie gewohnt werden Rechnungsbeträge zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem von der SWG angegebenen Zeitpunkt fällig, erstmals frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung mittels Abschlagsplan. Eine Aufrechnung ist mit Ausnahmen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte Ziffer 6 der aktualisierten ergänzenden Bedingungen.

Die Regelungen zu den Kosten bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung ändern sich dahingehend, dass nunmehr kein konkreter Betrag in den ergänzenden Bedingungen genannt wird. Stattdessen wird auf die der SWG tatsächlich entstandenen Kosten verwiesen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Ziffer 7 der ergänzenden Bedingungen. Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung fallen beim Netzbetreiber an. Diese Kosten werden dem Kunden weiterberechnet. Der Netzbetreiber erhebt für die mit der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung im Zusammenhang stehenden Kosten Pauschalen, die regelmäßig im Internet veröffentlicht werden. Im Falle des Versorgungsgebietes Gemeinde-/Stadtgebieten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die SWG derzeit die Marktrolle des Netzbetreibers für die Medien Strom und Gas ein. In dem Netzgebiet Wackerow nimmt die SWG darüber hinaus auch für das Medium Strom die Rolle des Netzbetreibers ein. Zusätzlich hat die SWG im Netzgebiet Grimmen ebenfalls die Rolle des Netzbetreibers für das Medium Gas. Die jeweiligen Pauschalsätze der SWG finden Sie auf unserer Webseite unter www.sw-greifswald.de unter der Rubrik Netzbetreiber.

Ihnen steht aufgrund der Änderung gem. § 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV damit das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

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