Verkehrsmeldung
Fahrgastzählungen im Januar
04.01.2024
Vom 08. bis 28. Januar finden Fahrgastzählungen in den Bussen des Stadtverkehrs Greifswald statt.
Die Zählungen sind an eine Fahrausweiskontrolle (Sichtprüfung) gekoppelt, um den Anteil der Fahrgäste, die mit Schwerbehindertenausweisen unterwegs sind, eindeutig zu ermitteln. Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH bittet darum die Fahrtausweise bereit zu halten. Die eingesetzten Kontrolleure können sich ausweisen, erteilen aber keine Serviceauskünfte, da sie keine Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes sind.
Die Fahrgäste werden um Unterstützung und Verständnis gebeten.
Menschen mit Beeinträchtigungen können nach dem IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei den ÖPNV nutzen, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke vorliegt. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr schwerbehinderte Fahrgäste befördern als es der Pauschalsatz ausweist, ist durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu führen. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Schwerbehindertenerhebung, welche durch eine Ausführungsrichtlinie des Landes geregelt ist. Die Erhebung erfolgt in 4 genau vorgeschriebenen Perioden.
Weitere Erhebungen erfolgen in diesen Zeiträumen:
Frühjahrsperiode: 08. bis 28. April 2024
Sommerperiode: 29. Juli bis 18. August 2024
Herbstperiode: 04. bis 24.November 2024