Abschlagstermin im Februar verschiebt sich einmalig auf den 22.02.24

07.02.2024

Der monatliche Abschlag wird nicht wie gewohnt am 15.02.24 eingezogen, sondern erst am 22.02.24. Kundinnen und Kunden, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zahlen ihren Abschlag ebenfalls bis zum 22.02.24. Die kommenden Abschläge werden wie gewohnt am 15. eines Monats fällig. Hintergrund ist die noch andauernde Rechnungserstellung, für die neue gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen sind.

 

 

 

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