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Erzeugungsanlagen
Allgemein

Erzeugungsanlagen

 

Sie möchten Ihre eigene Energie erzeugen und sich selbständig machen? Dann finden Sie hier alle Informationen von der Antragstellung über die Errichtung bis hin zur Einspeisung.
 

  • Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung von  Netzanschlussbegehren:  Anlage 
  • Checkliste – Notwendige Anmeldungen:  Anlage 
  • Aktuelle Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern 
  •  Ab einer installierten elektrischen Leistung >99 kWp ist für den Bezug des Eigenbedarfs ein Stromliefervertrag vorab abzuschließen.

Netzsicherheit - Einspeisemanagement:

Netzbetreiber dürfen nach § 14 EEG 2021 an ihr Netz angeschlossene Erzeugungsanlagen unter bestimmten Bedingungen bei Netzüberlastung abregeln. Nach § 9 EEG 2021 müssen Anlagenbetreiber für PV-Anlagen ab 25 kW Ihre Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen zur Teilnahme am Einspeisemanagement ausstatten. Bei der Stadtwerke Greifswald GmbH geschieht dies mittels digitalem Betriebsfunk. 

Netzsicherheit – Redispatch 2.0:

Durch den Redispatch hat der Übertragungsnetzbetreiber die Möglichkeit, bei Überlastungen im Netz einzugreifen und vereinzelt Anlagen zu regeln, um somit alle Verbraucher im Netz zu schützen. Mit dem Redispatch 2.0 werden nun auch PV-Anlagen ab 100 kW einbezogen. Wesentlicher Unterschied zwischen Einspeisemanagement und Redispatch sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen. 

 

Betroffene Anlagenbetreiber mit PV-Anlagen ab 100 kW sind gesetzlich verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR), wobei der EIV dabei verantwortlich für den Einsatz einer technischen Ressource und die Übermittlung der Fahrpläne ist.
  • Anmeldung in unserem Anlagenbetreiberportal
  • Bereitstellung von Stammdaten und Bewegungsdaten
  • Bestimmung der Abrufart bei Leistungsreduzierung (Aufforderungs- oder Duldungsfall)
  • Bestimmung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)

Steckerfertige PV-Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke)

Definition:
Steckerfertige PV-Erzeugungsanlagen (umgangssprachlich auch als Balkonkraftwerke bezeichnet) sind in der installierten elektrischen Leistung auf 0,6 kW begrenzt. Diese können an normgerechte Endstromkreise angeschlossen werden. Es gelten normative Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind.

Mitwirkende normative Rahmenbedingungen:
- EEG (Erneuerbaren Energien Gesetz)
- NAV Strom (Netzanschlussverordnung)
- DIN VDE AR N 4105 (Technische Anschlussregel)
- DIN VDE 0100-551(1) (Technisches Regelwerk)

Voraussetzungen zum Einbau:
Die Installation und Verwendung solcher steckerfertigen Erzeugungsanlagen ist vom Gebäudeeigentümer zustimmungspflichtig. Dieser prüft statische und elektrische Belange, ob ein sicherer Betrieb möglich ist. Bei den elektrischen Voraussetzungen stehen die Stromtragfähigkeit und der Fehlerstromschutz (RCD/FI) des betreffenden Endstromkreises im Mittelpunkt der Anlagenprüfung durch eine Elektrofachfachkraft.

Installation:
Das PV-Panel ist mechanisch dauerhaft sicher zu montieren. Die Windlast ist zu berücksichtigen.
Die elektrische Installation kann:
- über einen festen Anschluss in einer Verteilung erfolgen
- über eine spezielle Energiesteckvorrichtung
- die Asymmetrie bei der Phasenverteilung darf maximal 4,7 kVA betragen

Anmeldevorgang beim Netzbetreiber:
Die Anlagen müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. (DIN VDE AR N 4105)
- Durchführung eines vereinfachten Verfahrens https://www.sw-greifswald.de/Extrapunkte/Netz/Strom/Netzanschluss
- Beifügung einer technischen Kurzbeschreibung als PDF
- Einheitenzertifikat für den Netz-/Anlagenschutz als PDF
- Registrierbestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als PDF
- Es wird seitens des Netzbetreibers mit geprüft, ob die Verrechnungsmesseinrichtung (ugs. Zähler) auf einen so genannten „Zweirichtungszähler“ gewechselt werden muss. 

auf Einzelabfrage

Weshalb ist es erforderlich, dass  bei allen Erzeugungsanlagenleistungskategorien (außer steckerfertige Erzeugungsanlagen) ein Ortstermin zur formellen Inbetriebsetzung durchzuführen ist?

Der Erfolg der Energiewende wird auch durch die korrekte und normgerechte technische Umsetzung geprägt. Hierbei ist beim Anschluss an einem kombinierten Versorgungs- und Einspeisenetz sicher zu stellen, dass die geltenden Standards und normativen Vorgaben eingehalten und mit der geforderten Qualität auch realisiert werden. Die Vorgänge sind, so fordert es auch der Gesetzgeber, revisionssicher abzuarbeiten.

Im Rahmen des Ortstermins werden die netzdienlichen Parameter zur Kenntnis genommen, falls erforderlich gesetzt und die Angaben im Inbetriebsetzungsprotokoll mit plausibilisiert. Die Anwesenheit eines Vertreters des Anlagenerrichters ist erforderlich. Wir bitten um rechtzeitige Vereinbarung eines Ortstermins. Der genauen Baustand der Erzeugungsanlage ist für uns nicht erkennbar, so dass diese Verfahrensweise erforderlich ist.

Die Einspeisevergütung erfolgt auf Basis des EEG in Verbindung mit dem Inbetriebsetzungszeitpunkt. Insbesondere für private Anlagen auf Einfamilien- oder Reihenhäusern werden zunächst auf Grundlage von Referenzerträgen linear gehaltene Abschlagszahlungen eingestellt, die am Jahresende durch Spitzabrechnungen überschrieben werden.